Der Rowohlt Verlag, bzw. dessen Rechtsabteilung, hat via Facebook speziell für uns Blogger einmal zusammengetragen, was wir bei Buchrezensionen übernehmen dürfen und unter welchen Umständen. Kiepenheuer & Witsch haben diese Aussage auf ihrer Facebook-Seite ebenfalls für sich bestätigt. Viele Blogger halten sich bereits schon an die Vorgaben, allen anderen wird dies hoffentlich eine gute Information sein.
Konkret heißt es in der Meldung Rowohlts:
„Die Rechte von Klappentexten, also der inhaltlichen Zusammenfassung des Buches, liegen beim Verlag und dürfen daher gern von Bloggern für ihre Rezensionen veröffentlicht werden. Wir bitten dabei aber darum, dass der Verlagstext als Fremdtext (z.B. durch Anführungszeichen) kenntlich gemacht wird. Coverabbildungen dürfen zu Rezensionszwecken verwendet werden, sofern die Abbildung in Gänze erfolgt und als Cover erkenntlich ist. Es dürfen z.B. keine Ausschnitte verwendet werden oder Verzerrungen erfolgen. Wichtig ist auch, dass nur die Cover noch lieferbarer Titel verwendet werden. Soweit die Verwendung von Covern in Rezensionen ausschließlich durch das Verlinken auf unsere Website erfolgt, gibt es keine Einschränkungen.“
Geplauder